Sachbearbeiter (w/m/d) im Bereich Stadtplanung und Stadtentwicklung
Gemeinde Bönen
Bönen
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Die Gemeinde Bönen sucht zum 01\.09\.2026 für den Fachbereich III \- Planen, Bauen und Umwelt \- einen
SACHBEARBEITER (m/w/d) im Bereich Stadtplanung und Stadtentwicklung
Ihr Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:
Planung und Verkehr
- Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen (inkl. Umsetzung des XPlanung\-Standards)
- Änderung und Neuaufstellung Flächennutzungsplan
- Allgemeine Verkehrsplanung
- Stadtentwicklung, Raumplanung und Baurecht
- Begleitung von städtebaulichen Projekten
- Schnittstelle zu überregionalen Projekten wie Metropole Ruhr, RVR, ELP u.a.
- Pflege der fachspezifischen Kartengrundlagen wie Grünflächen\-, Baum\-, Friedhofs\- und Spielplatzkataster
- Erstellung informeller Stadtentwicklungskonzepte (z.B. Lärmaktionsplanung)
- Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren (gemeindliches Einvernehmen)
- Maßnahmen zur Innenstadtbelebung in Zusammenarbeit mit dem Citymanagement
- Städtebauliche Verträge und Fördermittelakquise
- Mitwirkung bei der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) Smart Region Kreis Unna
- Die Teilnahme an Ausschusssitzungen wird themen\- bzw. projetkbezogen erwartet.
Ihr Profil:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom\-Ingenieur (m/w/d) FH, Bachelor/Master) der Fachrichtungen Raumplanung oder Raumordnung, Umweltplanung, Stadt\- und Regionalplanung, Stadt\- und Regionalentwicklung, Geographie oder Architektur mit dem Schwerpunkt Städtebau
- Vertiefte Fach\- und Rechtskenntnisse in der Bauleitplanung, Bauordnung, sowie ergänzend Raumplanung, Immissionsschutz und Verkehrsplanung
- Sicherer Umgang mit IT\-Standardanwendungen (MS Office) sowie Geoinformationssystemen und grafischen Programmen (QGIS, ArchiCAD, etc.)
- Selbständige Arbeitsweise, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit und Teamfähigkeit
Außerdem bieten wir:
- Einen krisensicheren und abwechslungsreichen Arbeitsplatz in einem Team
- Vermögenswirksame Leistungen
- Jahressonderzahlung
- 30 Arbeitstage Jahresurlaub (31 Arbeitstage ab 2027\); Arbeitsbefreiung am 24\.12\.\+31\.12\. eines jeden Jahres
- Flexible Arbeitszeiten in Form von offener Gleitzeit
- Home\-Office ist möglich
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Betriebliche Zusatzversorgung
- Zuschuss zum Jobticket (Deutschlandticket)
- Gute Anbindung des Rathauses an den öffentlichen Personennahverkehr
- Kostenlose Mitarbeiterparkplätze stehen in ausreichender Form zur Verfügun
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