Sachbearbeiter Rechnungsprüfungsamt (m/w/d)
Stadt Saalfeld/Saale
Saalfeld/Saale
Vollzeit
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Die Stadtverwaltung Saalfeld/Saale schreibt die Stelle „Sachbearbeiter/in Rechnungsprüfungsamt“ (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus.
Aufgaben:
- Prüfung von Ausschreibungsunterlagen, Leistungsverzeichnissen und Auftragsvergaben aller Art
- Prüfung und Beratung bei Bauvorhaben, Vorbereitung, Planung, Bauausführung und Abrechnung kommunaler Baumaßnahmen, Prüfung von Aufmaßen und Rechnungen
- Prüfung von Verwendungsnachweisen, Erstellen von Prüfergebnissen, Bescheinigungen des Rechnungsprüfungsamtes und Stellungnahmen entsprechend der Forderungen des Zuwendungsgebers
- Erstellung von Einzelprüfberichten als Bestandteil zur Prüfung der Jahresrechnung und Handlungsempfehlungen
- Prüfung und gutachterliche Stellungnahme zu Verträgen
- Sonderprüfung nach Auftrag
- Überwachung der Ausräumung der Prüffeststellungen
- Prüfung der Vorräte und Vermögensgegenstände der Stadtverwaltung und des Eigenbetriebes
- Auswertung überörtlicher Prüfberichte
- abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. sonstige kaufmännische Berufsausbildung oder
- Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder
- Techniker/in mit Schwerpunkt Bautechnik
- wünschenswert (Verwaltungs-)Fachwirt/in (TVS, IHK) oder (Verwaltungs-)Betriebswirt/in (BA, VWA, HS, FHS)
- Kenntnisse in den Bereichen Verwaltungs-, Haushalt- und Kommunalrecht
- Grundkenntnisse im Prüfungswesen
- Bereitschaft zur Fortbildung
- sorgfältiges, engagiertes und selbstständiges Handeln
- analytisches Denkvermögen, zielorientiertes Arbeiten sowie Organisationsgeschick
- Stresstoleranz, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
- Eingruppierung in Entgeltgruppe 9a TVöD (VKA)
- wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden
- Jahressonderzahlung
- monatliche steuerfreie Sachbezüge
- Vermögenswirksame Leistungen
- Entgeltumwandlung
- Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (Betriebsrente)
- regelmäßige Weiterbildungen
- Fahrradleasing
Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
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