Reinigungskraft (m/w/d)
Der Schulverband Nordeifel sucht für das
St. Michael-Gymnasium Monschau,
Walter-Scheibler-Str. 51, 52156 Monschau
zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Reinigungskraft (m/w/d).
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 25 Stunden (täglich 5 Stunden) in einer 5-Tage-Woche. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 2 TVöD (VKA). Der Stundenlohn liegt je nach persönlichen Voraussetzungen zwischen 16,32 € und 17,85 €.
Erholungsurlaub ist grundsätzlich während der Schulferien des Landes NRW in Anspruch zu nehmen.
Das St. Michael-Gymnasium wird von aktuell rd. 760 Schülerinnen und Schülern besucht.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Reinigung von Böden, Sanitäreinrichtungen und Einrichtungsgegenständen
- Grund- und Sonderreinigungsarbeiten
- Bedienung von Reinigungsmaschinen.
- engagiertes, aufgeschlossenes und motiviertes Arbeitsverhalten
- pünktliche und zuverlässige Arbeitsweise
- Teamfähigkeit und Flexibilität
- Bereitschaft zur Arbeitsleistung in den Nachmittags- und Abendstunden
- Erste Erfahrungen in der Reinigung sind von Vorteil, aber keine Voraussetzung.
- Sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- Respektvoller und wertschätzender Umgang
- Gründliche Einarbeitung
- Leistungsorientierte Bezahlung und Jahressonderzuwendung
- Betriebliche Altersvorsorge nach den tariflichen Bestimmungen
- 30 Tage Urlaub/Jahr.
Schulverband Nordeifel
III.1 Zentrale Dienste
Laufenstr. 84
52156 Monschau
oder per E-Mail an: stadtverwaltung@monschau.de.
Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Greuel (Tel. 02472/81-222). Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Compes, (Tel. 02472/81-217) als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Bei der Bewerberauswahl finden die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des Landesgleichstellungsgesetzes und des Sozialgesetzbuches IX Beachtung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen daher nur in Kopie ein (ohne Klarsichthüllen und Bewerbungsmappen). Bewerbungen per E-Mail sind möglichst in einem PDF-Dokument zusammenzufassen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
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