Pflegehilfer/in im ambulanten pflegedienst
Die Pflegehelferin bzw. der Pflegehelfer unterstützt pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Zu den Aufgaben gehören die Hilfe bei der Grundpflege, zum Beispiel Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilisation sowie Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Zusätzlich können einfache hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Betreuungsaufgaben übernommen werden.
Die Tätigkeit erfolgt nach Anweisung der Pflegefachkräfte bzw. der Pflegedienstleitung. Veränderungen im Zustand der Kundinnen und Kunden werden weitergegeben. Die erbrachten Leistungen werden entsprechend den Vorgaben dokumentiert.
Erforderlich sind Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen, ein respektvoller Umgang mit pflegebedürftigen Menschen, Teamfähigkeit und Deutschkenntnisse zur Verständigung. Erfahrung in der Pflege ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Führerschein Klasse B ist im ambulanten Dienst von Vorteil.
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