Personalsachbearbeiter (w/m/d) Entgeltabrechnung
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Personalsachbearbeiter (w/m/d) Entgeltabrechnung
In Teilzeit,
unbefristet,
Standort:
, (30 Stunden/Woche)
Ihre Aufgaben
· Eigenverantwortliche und termingerechte Durchführung der monatlichen Entgeltabrechnung für einen definierten Abrechnungskreis
· Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abrechnung mit Sozialversicherungsträgern, Finanzbehörden sowie der Zusatzversorgungskasse
· Umsetzung und Anwendung steuer-, sozialversicherungs- und tarifrechtlicher Bestimmungen
· Selbstständige Korrespondenz und Abstimmung mit Sozialversicherungsträgern, Behörden und externen Stellen
· Kompetente Ansprechperson für Mitarbeitende in allen Fragen rund um Entgeltabrechnung, Sozialversicherung sowie zu Themen wie Mutterschutz und Elternzeit
· Erstellung von Bescheinigungen und Bearbeitung sämtlicher personalrelevanter Vorgänge unter strikter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
· Aktive Mitwirkung an Digitalisierungs- und Prozessoptimierungsprojekten innerhalb der Personalabteilung
· Pflege und Aktualisierung von Personalstammdaten in den eingesetzten Dienstplan- und Abrechnungssystemen
Anforderungen
· Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (Fachrichtung Allgemeine Innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung) oder eine vergleichbare Qualifikation, idealerweise ergänzt durch eine Weiterbildung im Bereich Entgeltabrechnung
· Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Entgeltabrechnung, vorzugsweise im öffentlichen Dienst
· Anwenderkenntnisse in den Programmen Personal Office und P&I Loga sind von Vorteil
· Ausgeprägte Dienstleistungsorientierung sowie ein hohes Maß an Zuverlässigkeit
· Selbstständige, strukturierte Arbeitsweise sowie ausgeprägte Teamfähigkeit
· Hohes Engagement, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative
· Absolute Diskretion sowie ein hohes Maß an Vertrauenswürdigkeit
Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Bewerber/-innen werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Qualifikation und Eignung besonders berücksichtigt.
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