Küchenkraft (m/w/d)
Der Schulverband Nordeifel sucht für die
Sekundarschule Simmerath,
Walter-Bachmann-Straße 40, 52152 Simmerath
ab dem 01.09.2026 eine
Küchenkraft (m/w/d) für die Essensausgabe in der Schulmensa.
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 10,5 Stunden (jeweils 3,5 Stunden montags, mittwochs und donnerstags). Der Einsatz erfolgt am Mittag. Die Vergütung richtet sich nach Entgeltgruppe 2 TVöD (VKA). Je nach persönlichen Voraussetzungen liegt der Stundenlohn zwischen 16,32 € und 17,85 €.
Der Erholungsurlaub ist grundsätzlich während der Schulferien des Landes NRW zu nehmen.
Der Standort der Sekundarschule in Simmerath wird aktuell von mehr als 450 Schülerinnen und Schülern besucht.
Ihre Aufgaben
- Essensausgabe an Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte
- Vorbereitung der Ausgabe (Bereitstellen von Geschirr, Besteck, Servietten etc.)
- Einfache Vor- und Nacharbeiten in der Küche, z. B.:
- Unterstützung beim Anrichten der Speisen
- Aufräum- und Reinigungsarbeiten im Bereich der Essensausgabe
- Spül- und Sortiertätigkeiten, Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften
- Mithilfe bei einem geordneten Ablauf der Mittagspause in der Mensa
- Nachbereitung der Mensa
- Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen
- Freundliches, serviceorientiertes Auftreten
- Soziale und interkulturelle Kompetenz
- Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
- Sorgfältige und hygienebewusste Arbeitsweise
- Belastbarkeit in Stoßzeiten
- Erste Erfahrungen im Küchen-, Kantinen- oder Mensabereich sind von Vorteil, aber keine Voraussetzung
- Sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- Respektvoller und wertschätzender Umgang
- Gründliche Einarbeitung
- Leistungsorientierte Bezahlung und Jahressonderzuwendung
- Betriebliche Altersvorsorge nach den tariflichen Bestimmungen
Schulverband Nordeifel
III.1 Zentrale Dienste
Laufenstr. 84
52156 Monschau
oder per E-Mail an: stadtverwaltung@monschau.de.
Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Greuel (Tel. 02472/81-222). Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Theißen, Fachbereich Bildung, Sport und Kultur (Tel. 02472/81-217) als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Bei der Bewerberauswahl finden die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des Landesgleichstellungsgesetzes und des Sozialgesetzbuches IX Beachtung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen daher nur in Kopie ein (ohne Klarsichthüllen und Bewerbungsmappen). Bewerbungen per E-Mail sind möglichst in einem PDF-Dokument zusammenzufassen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
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