Gärtner (m/w/d) für den Bereich der Grünflächenpflege
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unseren Bauhof eine/n
Gärtner (m/w/d)
für den Bereich der Grünflächenpflege
Die Stelle ist in Vollzeit mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden unbefristet zu besetzen. Bei sich ergänzenden Bewerbungen ist eine Besetzung grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Grünflächenpflege der Grünanlagen der Stadt, Parkanlagen, Spielplätze, Kindergärten etc.
- Sämtliche anfallenden gärtnerischen Tätigkeiten
- Winterdienst
- Abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen und anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren als Gärtner/-in (z. B. mit der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau) oder vergleichbare Ausbildung
- Kenntnisse der sicherheitstechnischen Bestimmungen und Sicherheitshinweise
- Führerschein der Klasse B/BE erforderlich
- Führerschein der Klasse C1/C1E sowie Klasse T wünschenswert
- Eigenverantwortliches Arbeiten
- Einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Standortsicherheit im Stadtgebiet Bad Kreuznach
- Eine große Bandbreite an fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildungen
- Möglichkeit der Nutzung des vergünstigten Deutschlandtickets
- Verlässliche Regelungen für den öffentlichen Dienst
- Mitarbeiterangebote mit Sonderkonditionen namhafter Hersteller und Marken
- Angebote im Bereich des Gesundheitsmanagements
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt (Nachweis über die Schwerbehinderung erforderlich).
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 95-26 bis zum 12.06.2026 gerne per Mail (ausschließlich PDF-Format) an bewerbung@bad-kreuznach.de oder schriftlich an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Abteilung Personalwesen, Postfach 5 63, 55529 Bad Kreuznach.
Wir bitten um die Zusendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Wir versenden keine Eingangsbestätigungen. Selbstverständlich können die Bewerbungsunterlagen bei Nichtberücksichtigung zurückgesandt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Auch ist es möglich, die Bewerbungsunterlagen persönlich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens abzuholen.
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