Fachbereichsleiter Bauen und Gebäudeverwaltung m/w/d
Als Unterstützung bei der täglichen Arbeit und für die Weiterentwicklung einer
wachsenden Region sucht die Amtsverwaltung Brück für den Fachbereich III ab
sofort eine
Fachbereichsleitung Bauen und Gebäudeverwaltung (w/m/d)
Entgeltgruppe: E12 TVöD-VKA.
Im Rahmen der Führung auf Probe gem. § 31 TVöD. Die Einarbeitung erfolgt
durch die derzeitige Fachbereichsleitung.
Vollzeit mit derzeit 39 Wochenstunden, unbefristet
Wir bieten Ihnen
- eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit
- eine modern digital ausgestattete Verwaltung
- ein motiviertes engagiertes Team und eine kollegiale Atmosphäre
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch eine flexible
- die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten soweit dienstliche Belange nicht
- Leistungen nach dem Tarifvertrag der Kommunen (TVöD-VKA) (z.B. 30 Tage
Tauschtagen für zusätzlich freie Tage ab 2027, leistungsorientierte Bezahlung,
betriebliche Altersversorgung, Gesundheitsangebote)
Sie bringen mit:
- ein abgeschlossenes (Fach-) oder Hochschulstudium der Fachrichtungen
Immobilienbewirtschaftungen (z.B. Facility Management) oder vergleichbare
Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten sowie nachweisbare Berufserfahrungen im
Gebäudemanagement
- mehrjährige Berufserfahrung in der Verwaltung und in der Führung von
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Wohnungsverwaltungen
- Kenntnisse im kommunalen Haushaltsrecht
- nachweisliche Fort- und/oder Weiterbildungen zum Projektmanagement und/oder
Ihr Aufgabengebiet umfasst u.a.:
- Fachbereichsleitung für den Fachbereich Bauen und Gebäudeverwaltung
- Leitungstätigkeiten für das Sachgebiet Gebäudeverwaltung wahrnehmen
- Mitarbeit, Steuerung und Übernahme von Teilprojekten mit baulichen
- Koordinierung sämtlicher gebäudebezogener Belange des Amtes
- Koordination der Instandhaltung der Gebäude und der Funktionsfähigkeit der
klimatische Betrachtung)
- Budgetmanagement und Kostenverfolgung der Haushaltsmittel
- Koordinierung sämtlicher Prozesse, die in Verbindung mit unserer externen
Wichtig ist:
- Kenntnisse grundlegender Rechtsgrundlagen und Vorschriften zur
Arbeitsschutzvorschriften für öffentliche Gebäude, Versammlungs- und
Spielstätten)
- Sie verfügen über die Bereitschaft und Eignung zur Führung von Personal
- Sie behalten die für Ihre Projekte erforderlichen Beschlüsse,
- Leistungs-, Lern- und Veränderungsfähigkeit, Organisationsfähigkeit, Ziel-
Dienstleistungsorientierung
- Entscheidungsfähigkeit, Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität,
Kooperationsfähigkeit
Darüber hinaus erwarten wir:
- gute und verhandlungssichere Kommunikation in Wort und Schrift
- ein freundliches, kompetentes und von Durchsetzungsvermögen geprägtes
Antragstellern
- eine hohe Selbständigkeit und Belastbarkeit, sowie eine strukturierte
- Aufgaben nach Wichtigkeit und Dringlichkeit zu sortieren und abzuarbeiten
- Fähigkeit zur vertrauensvollen, von gegenseitiger Achtung geprägten
- Sparsamkeit im Umgang mit öffentlichen Mitteln
- Teilnahme bei abendlichen Sitzungen
- Führerschein Klasse B
Qualifikation. Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe innerhalb der
Entgeltgruppe erfolgt unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Voraussetzungen.
Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt
berücksichtigt.
Sie sind sich unsicher, ob das Profil für Sie passt? Dann lassen Sie uns
darüber reden!
Bewerbungsunterlagen:
Sollten Sie an dieser eigenverantwortlichen Tätigkeit interessiert sein, dann
richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Anschreiben,
Lebenslauf mit lückenloser Darstellung der bisherigen Tätigkeiten,
Zeugnisse/Arbeitszeugnisse etc.) bitte bis zum
30. Juni 2026
Schriftliche Bewerbung an:
Amt Brück
Der Amtsdirektor
Kennwort: FBL Bauen und Gebäudeverwaltung
Ernst-Thälmann-Straße 59
14822 Brück
Oder bevorzugt per E-Mail an:
bewerbung@amt-brueck.de
Betreff: FBL Bauen und Gebäudeverwaltung
Bitte beachten Sie, dass mit der Bewerbung verbundene Kosten nicht erstattet
werden können, sowie die Rücksendung Ihrer Unterlagen nur bei Vorliegen eines
ausreichend frankierten Rückumschlages nach Abschluss des Verfahrens erfolgt.
Wichtiger Hinweis: Sollten uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen
überzeugen, werden wir Sie zumVorstellungsgespräch am 06. bzw. 07.07.2026am
Vormittag einladen. Bitte halten Sie sich diesen Termin bereits frei.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, welche nach Ablauf
der Bewerbungsfrist eingehen, nicht berücksichtigt werden.
Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden vom Amt Brück nicht
erstattet. Rücksendungen von Bewerbungsunterlagen erfolgen nur bei Vorlage
eines ausreichend frankierten Rückumschlag nach Abschluss des Verfahrens.
Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen Rückumschlag beifügen, wird davon
ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem
Fall werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß
vernichtet.
Mit der Abgabe der Bewerbung erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit der
Erfassung und Speicherung seiner/ihrer Daten gemäß Art. 5 und 6 Abs. 1
Buchstabe b der DSGVO, § 26 Abs.1 und Abs. 8 Satz 2 BDSG einverstanden. Nach
Abschluss des Verfahrens werden seine/ihre Daten gelöscht beziehungsweise
vernichtet.
gez.
Ryll
Amtsdirektor
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