Fachangestellte/n für Bäderbetriebe (m/w/d)
Bei der Gemeinde Rastede ist für das Hallen- und Freibad zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Eine/n Fachangestellte/n für Bäderbetriebe (m/w/d)
(befristet bis 31.10.26, Vollzeit, EG 5 TVöD)
Das Aufgabenumfeld umfasst insbesondere:
- Bäderaufsicht
- Die Betreuung der Badegäste
- Die Kontrolle und Sicherstellung des technischen Betriebsablaufes
- Das Messen physikalischer und chemischer Größen
- Die Pflege und Wartung bäder- und freizeittechnischer Einrichtungen (einschließlich der Pflege der Grünanlagen)
- Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum\*r Fachangestellten für Bäderbetriebe
- Bereitschaft zum Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdienst sowie Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung
- umsichtige, zuverlässige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- sicheres und verbindliches Auftreten
- kundenfreundlicher und geduldiger Umgang mit Menschen und insbesondere Kindern
- dienstleistungs- und serviceorientiertes Arbeiten
- Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
- Führerschein Klasse B wünschenswert
- gute Deutschkenntnisse
- Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD, Vorteile des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), z. B. Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung, Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- Teilnahme am Firmenfitness-Programm Hansefit
Wir verstehen Diversität als Bereicherung und freuen uns über Bewerbungen von Menschen, die dazu beitragen!
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Richten Sie diese bitte bis zum 07.06.2026 an den Bürgermeister der Gemeinde Rastede, Sophienstraße 27, 26180 Rastede, gerne auch per E-Mail an: bewerbung@rastede.de.
Auskünfte zu der vorgenannten Stelle erhalten Sie bei:
Herr zur Loye, Leiter Bäder unter der Telefonnummer: 04402/2014 und
Frau Pistoor, Servicebereich Personal und Organisation unter der Telefonnummer: 04402/920-106
Hinweis: Die Gemeindeverwaltung Rastede verarbeitet die von Ihnen übersandten Daten nach den Bestimmungen der DSGVO, des Nds. Datenschutzgesetzes sowie des Nds. Beamtengesetzes. Ihre Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht gelöscht bzw. vernichtet. Alles Weitere entnehmen Sie gern der Datenschutz-Info: Hier
Diese Anzeige stammt von bundesagentur. Originalanzeige ansehen ↗