Engagierte Aushilfskräfte für die Raumpflege (w/m/d) gesucht
Die Gemeinde Berne sucht
engagierte Aushilfskräfte für die Raumpflege (w/m/d)
Der Arbeitseinsatz ist bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung in den gemeindeeigenen Gebäuden
(z. B. Grundschulen, Kindertagesstätten, Sporthallen, Rathaus) vorgesehen. Der Einsatz erfolgt meist kurzfristig und setzt – neben Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft – ein gewisses Maß an Flexibilität voraus.
Die Arbeitszeiten erfolgen hauptsächlich in den Zeiträumen von 5 Uhr bis 7 Uhr sowie 15 Uhr bis 21 Uhr. Sie können in den einzelnen Objekten variieren.
Ihre Aufgaben:
- Unterhaltsreinigung von z. B. Klassen- bzw. Gruppenräume inkl. Verwaltungsräume, Sanitär-, Flur- und Nebenräume
- Arbeiten nach Hygieneplänen
- Gute Deutsch Sprachkenntnisse, mindestens Sprachniveau B1
- Zuverlässige und sorgfältige Arbeitsweise
- Nachweis des bestehenden Masernimpfschutzes gemäß Masernschutzgesetz
- Eintragfreies erweitertes Führungszeugnis
- Flexibilität, Motivation, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit sowie körperliche Belastbarkeit
- Ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis mit tariflicher Vergütung gem. der Anlage 1 zum TVöD in der Entgeltgruppe 2
- Stundenlohn von mind. 16,32 Euro
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL)
- 30 Tage Urlaub (31 Tage ab 2027)
- Jährliche Sonderzahlung
- Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an Frau Müller Tel.-Nr. 04406/941-330 oder Frau Weser 04406/941-240.
Ihre Kurzbewerbung senden Sie bitte bis zum 14.06.2026 an:
- per E-Mail (bitte nur im PDF-Format) an: personal@gemeinde-berne.de oder
- als postalische Bewerbung an die unten genannte Adresse (bitte ohne Bewerbungsmappe)
Am Breithof 6, 27804 Berne
\*\*Datenschutzhinweis:\*\* Durch die Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zu Bewerbungszwecken unter Beachtung der Datenschutzvorschriften elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Ein Zurücksenden der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht.
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