Bewährungshelfer/in (m/w/d)
Bewährungshelfer/in (m/w/d)
Hauptamtliche Bewährungshelfer sind Mitarbeiter der Justiz. Organisatorisch sind sie den Landgerichten zugeordnet. Die Dienstaufsicht obliegt dem jeweiligen Landgerichtspräsidenten.
Das Gericht kann bei günstiger Prognose die Vollstreckung einer Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung aussetzen. Bei erfolgreichem Abschluss der Bewährungszeit wird die Vollstreckung der Strafe erlassen. Die Entscheidung, ob ein Verurteilter während der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt wird, trifft das Gericht. Bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht ist die Beiordnung durch Gesetz vorgeschrieben.
Bewährungshelfer stehen den Verurteilten (Probanden) helfend und betreuend zur Seite. Sie haben die Aufgabe, den Probanden Hilfestellung zur Lebensbewältigung zu geben und diese nach Möglichkeit vor neuer Straffälligkeit zu bewahren. Hierbei arbeiten die Bewährungshelfer auch mit anderen Einrichtungen und Stellen zusammen, die an der Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft mitwirken. Dies ist besonders bei Probanden der Führungsaufsicht wichtig; deren Betreuung und Aufsicht erfordert zugleich ein hohes Maß an beruflicher Erfahrung.
Im Einvernehmen mit dem Gericht überwachen die Bewährungshelfer die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Anerbieten und Zusagen durch die Probanden. Sie berichten über die Lebensführung der Verurteilten in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Grobe und beharrliche Verstöße gegen Bewährungsauflagen müssen sie dem Gericht unverzüglich mitteilen.
Betreuung der Probanden und Aufsicht über diese stehen gleichrangig gegenüber.
Um die für ihren Beruf notwendigen sozialpädagogischen, psychologischen, soziologischen und rechtlichen Erkenntnisse gewinnen und richtig anwenden zu können, sind folgende Fähigkeiten erforderlich:
- Lebenserfahrung
- Menschenkenntnis
- Realitätssinn
- Einfühlungsvermögen
- ausreichend psychische Belastungsfähigkeit
- Durchsetzungsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Fähigkeit, eine Beziehung zu Probanden/innen aufzubauen und zu erhalten
- Organisationsgeschick
- Kreativität
- Bereitschaft zu Qualifizierung/Fortbildung
- EDV-Kenntnisse
- Besitz der deutschen oder einer EU-Staatsangehörigkeit
- Nachweis der Verfassungstreue
- Einhaltung der Altersgrenze (mögliche Verbeamtung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres)
- charakterliche Eignung (keine Vorstrafen), nachgewiesen durch ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30 a BZRG)
- gesundheitliche Eignung (Nachweis durch amtsärztliches Gutachten)
- Fahrerlaubnis der Klasse B
- Bereitschaft zur etwaigen Übernahme von Außendiensten
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
Erbetene Bewerbungsunterlagen:
- Lebenslauf
- Zeugnisse
Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgabe möglich ist.
Frühester Besetzungszeitpunkt: 01.08.2026
Die Stelle ist vorerst befristet auf die Dauer von 12 Monaten ab Einstellungsdatum.
Als Arbeitsort ist die Dienststelle Nürnberg vorgesehen, alternativ kann auch ein Einsatz an der Dienststelle in Erlangen erfolgen.
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