via bundesagentur · 3. Juli 2026 ·vor 2 Tagen

Betriebsarbeiterin/-arbeiter (w/m/d)

Polizeipräsidium Südhessen
Darmstadt Teilzeit
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Das Polizeipräsidium Südhessen stellt zum nächstmöglichen Termin

eine Betriebsarbeiterin / einen Betriebsarbeiter (m/w/d)

in der Führungsgruppe der Abteilung Zentrale Dienste

im Beschäftigungsumfang von 99 % der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit am Dienstort Darmstadt ein.

Die Beschäftigung erfolgt zunächst befristet für 12 Monate auf der Grundlage des Tarifvertrages Hessen (TV-H) bei tariflicher Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 5.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Umzugsarbeiten und Transportieren von Möbeln in den Liegenschaften der Behörde

  • Auf- und Abbauen von Büromöbeln, Stellwänden usw.

  • Montage- und Wartungsarbeiten, die nicht von externen Dienstleistern ausgeführt werden

  • Garten-, Maler- und Lackierarbeiten im Außenbereich, sofern nicht von externen Dienstleistern ausgeführt

  • Kleinere Schreinertätigkeiten (z. B. Regalzuschnitt)

  • Einbauen/Austauschen von Schlössern und Beschlägen für Schränke

  • Logistikfahrten

  • Unterstützen und Organisieren der Entsorgung von Sperrmüll und Metall

  • Unterstützen im Rahmen von Versorgungseinsätzen und Behördenveranstaltungen, auch außerhalb der Regelarbeitszeit 
Anforderungen:

Eine nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung

ALTERNATIV

Handwerkliches Geschick, Erfahrungen im holz- oder metallbearbeitenden Handwerk

  • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit

  • Einsatzfreude, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit

  • Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift

  • Besitz der Fahrerlaubnis B (alternativ Klasse 3)

  • Körperliche Eignung und Befähigung zum Heben, Halten und Tragen von Lasten zwischen 10 und 15 kg für Frauen bzw. 15 und 20 kg für Männer (Richtwerte aus der DGUV-Information) sowie für gelegentliche Arbeiten über Kopf

  • Bereitschaft zur Übernahme von Diensten außerhalb der Regelarbeitszeit 
Für das Polizeipräsidium Südhessen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Anliegen. Deshalb wurde die Behörde bereits zum wiederholten Mal mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ ausgezeichnet. Teilzeitbeschäftigung ist im dienstlich vertretbaren Umfang möglich.

Menschen mit Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.

Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in der Bewerbung anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können ggf. berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.

Für die Bediensteten der hessischen Landesverwaltung wird bis zum Jahr 2026 wieder das „LandesTicket“ zur Verfügung gestellt, mit dem die kostenlose Nutzung des ÖPNV in Hessen (teilweise auch in angrenzenden Städten, wie z. B. Mainz) möglich ist.

Bewerbungen sind unter Beifügung der üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben sowie entsprechende Nachweise zu den Profilanforderungen) bis zum 14. Juli 2026 online über das Karriereportal des Landes Hessen unter https://karriere.hessen.de möglich.

In *begründeten* Ausnahmefällen können Sie sich in Papierform unter Angabe des Aktenzeichens (V33 – 10 d 04 - Z - HHW) auf dem Postweg bis zum 14. Juli 2026 beim Polizeipräsidium Südhessen, Hauptsachgebiet V3, Klappacher Str. 145, 64285 Darmstadt, bewerben.

Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsgesetzes (HDSIG). Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden, dass die von Ihnen übersandten Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens Verwendung finden dürfen. Hierbei werden die Daten ggf. auch weiterverarbeitet, um eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Bewerberinnen und Bewerber nach § 13a HSOG durchzuführen. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich (Art. 7 Abs. 3 S. 1 Datenschutz-Grundverordnung). Hinweise zur Datenverarbeitung beim Polizeipräsidium Südhessen finden Sie hier.

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Engelmann unter personal-v33.ppsh@polizei.hessen.de zur Verfügung.

Polizeipräsidium Südhessen, V33 – 10 d 04 - Z - HHW

Im Auftrag

gez. Urnauer, Erste Polizeihauptkommissarin

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